AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) kugelrundblick

Stand 12.01.2007

1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend die Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (L&L) von kugelrundblick und dessen Erfüllungsgehilfen. Sie werden durch die Bestellung des Auftraggebers (AG) anerkannt. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftragsgerbers oder des Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen
kugelrundblick steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von kugelrundblick hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Überträgt kugelrundblick Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an kugelrundblick. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abgedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann kugelrundblick, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt kugelrundblick zum Schadensersatz. Die Originaldateien verbleiben bei kugelrundblick. Eine Herausgabe der Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

3. Lieferungen und Leistungen, Zahlungsbedingungen
L&L erfolgen zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen bezüglich Umfang/Spezifikation, Preis, Lieferzeit und Laufzeit/Kündigungsfrist. Die L&L werden grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten erbracht. kugelrundblick behält sich vor, die Leistung ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die vereinbarten Lieferzeiten gelten unter der Maßgabe, dass vom AG zu leistende Vorarbeiten (z. B. Bereitstellung von Unterlagen, Einholen von Genehmigungen für kugelrundblick Mitarbeiter z.B. für das Betreten von Baustellen, Herstellung technischer Einbaumöglichkeiten, Vorbereiten der Räumlichkeiten, Aufräumen, Sortieren, Beseitigung von Gegenständen etc., die nicht auf den Bildern zu sehen sein sollen/dürfen, spezielle Dekoration) zeitgerecht erfolgen. kugelrundblick ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch dann zu berechnen, wenn der Gesamtauftrag wegen fehlender Vorarbeiten des AG nicht termingerecht abgeschlossen werden kann. L&L sind nach den Antrags-/Auftragsbedingungen zu bezahlen. Wiederkehrende Kosten für Bereitstellungs- und Nutzungsleistungen werden im Abbuchungsverfahren eingezogen. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von kugelrundblick. Hat der Auftraggeber kugelrundblick keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. kugelrundblick behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte Eigentum von kugelrundblick. Alle angegebenen Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug ist kugelrundblick berechtigt, die Erbringung von L&L auszusetzen bzw. zurückzustellen. Kommt der AG einer Zahlungsaufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist kugelrundblick berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, ist kugelrundblick berechtigt, nach Abschluss jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Soweit gelieferte Werke ins Eigentum des Auftraggebers übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.

4. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auf Auftrag hergestellten Werken (Daten, Datenträger, digitalen Ausdrucken, etc.) haftet der Auftragnehmer - aus welchem Rechtstitel immer - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte (Druckereien, etc.) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl des Rechtsträgers durch den Auftragnehmer getroffen wurde. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.

5. Leistung
kugelrundblick wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (Druckerei, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist kugelrundblick hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl des Aufnahmestandorts und der angewendeten technischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet  kugelrundblick nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von kugelrundblick liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen, etc. Für den Fall, dass die Wetterlage oder andere, nicht von kugelrundblick beeinflussbare Umstände eine Außenaufnahme unmöglich machen, ist vom AG ein alternativer Standpunkt vorzugeben. Leichte Verzerrungen oder Farbabweichungen an den Übergängen der einzelnen Panoramabilder / Kugelbilder aufgrund der Räumlichkeiten, des Lichteinfalls oder des Untergrunds, auf dem das empfindliche Kamera-Equipment steht, sind ggf. vom Auftraggeber hinzunehmen.

6. Gewährleistung und Haftung
kugelrundblick trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit ihrer L&L bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB. Für Produkte Dritter gelten deren Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen. Sind L&L mangelhaft, ist dies kugelrundblick sofort nach bekannt werden anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der AG berechtigt eine Wandlung oder Minderung des Vertrages zu verlangen. kugelrundblick haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit jedoch höchstens im Umfang des Vertragswertes. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt - auch im Bereich der Erfüllungsgehilfen und Lieferanten - oder durch vertragswidriges Verhalten des Kunden verursacht wurden. kugelrundblick haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Internets über kugelrundblick-Zugänge erfolgen können, ohne dass kugelrundblick Einfluss auf möglicherweise schädigende Inhalte hat. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm, unter Verwendung des Filmmaterials, geschaffenen Werke und Auswertungen. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Hier empfehlen wir dem AG schriftliche Einwilligung gem. § 22 KunstUrhG von Mitarbeitern, Models und Gästen, die deutlich zu erkennen sind oder als Statisten arbeiten einzuholen.

7. Nutzungsregeln
kugelrundblick behält sich vor, die beim AG erstellten Fotos für eigene Werbezwecke zu nutzen. kugelrundblick stellt dem AG bei virtuellen Touren die gekauften Panoramen, Bilder in der bestellten Datenmenge zur Verfügung. Bei den Kugelpanoramen verbleibt auf dem Bildboden (Stativfüße) das kugelrundblick Logo und darf nicht entfernt werden.  Der Link zu kugelrundblick in der Steuerungsleiste der virtuellen Touren ist notwendig und darf nicht entfernt werden. Bei einer qualitativen Veränderung der Bilder durch den AG (z. B. Reduktion der Bilddatenmenge) behält sich kugelrundblick das Recht vor, die Stornierung aller kugelrundblick-Nennungen zu verlangen. Technische Voraussetzungen:  Java, Quicktime oder Flash bei Panoramen sowie ein multimedia tauglicher PC. kugelrundblick behält sich vor, die weitere Darstellung der AG Bilder auf der kugelrundblick Homepage (http://www.kugelrundblick.de) zur Ansicht zu belassen sowie für eigene Werbezwecke zu nutzen.

8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen sind durch neue Bestimmungen zu ersetzen. Gerichtsstand ist für beide Seiten 44623 Herne.